E-RECHNUNGS-PFLICHT
Bereiten Sie Ihr Unternehmen erfolgreich auf die definierten Regeln vor. Wir unterstützen Sie dabei!
Seit dem 1. Januar 2025 gilt die erste Stufe der E-Rechnungspflicht. Erfahren Sie in unserer Webinar-Aufzeichnung, welche Schritte für einen schnellen Umstieg notwendig sind.
Was ist die E-Rechnungspflicht?
Seit 2025 müssen alle Unternehmen aus dem B2B-Sektor und mit Berührungspunkte zum B2B-Bereich Rechnungen elektronisch versenden. Schrittweise sind Unternehmen außerdem dazu verpflichtet, Rechnungen digital zu empfangen, verarbeiten und archivieren. Damit das regelkonform gelingt, müssen Dokumente in sogenannten strukturierten Daten vorliegen. Was heißt das?
Wenn Rechnungen aus dem XML-Format bestehen, können Inhalte automatisiert ausgelesen werden. Ein großer Schritt hin zur Digitalisierung von Rechnungsprozessen. Der Gesetzgeber schreibt für die Einhaltung der Pflicht beispielsweise XRechnungen oder das ZUGFeRD-Format vor. Das klingt kompliziert? Wir bieten eine Lösungen, mit denen sich all diese Regeln einfach und schnell erfüllen lassen.
Die E-Rechnungspflicht verabschiedet nicht nur papiergebundene Dokumente, sondern auch beispielsweise PDFs.
Übergangsregeln & Fristen
Start der E-Rechnungspflicht
Alle Unternehmen mit Berührungspunkten zum B2B-Bereich müssen in der Lage sein, Rechnungen elektronisch empfangen zu können. Grundsätzlich sind ab diesem Zeitpunkt Rechnungen auch elektronisch auszustellen, jedoch können Unternehmen von Übergangsfristen Gebrauch machen.
Übergangsfrist für Unternehmen
In Abstimmung mit dem Rechnungsempfänger dürfen Unternehmen
Rechnungen noch in alten Formaten oder sogar in Papierform versenden. Rechnungen müssen aber dennoch bereits digital empfangen, verarbeitet und revisionssicher archiviert werden.
Limitierte und allgemeine Übergangsfrist
Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von bis zu 800.000 Euro
profitieren bis zu diesem Zeitpunkt noch von einer Übergangsfrist.
Für alle Unternehmen gilt als allgemeine Übergangsregel: Rechnungen dürfen auch noch in alten digitalen Formaten versendet werden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Papiervarianten sind allerdings nicht mehr erlaubt.
Finale Verpflichtung zur E-Rechnungspflicht
Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Rechnungen elektronisch über den gesamten Prozess digital verarbeitet werden. Vom Eingang bis zum Ausgang und der Archivierung.
In unserem Guide verraten wir Ihnen die Abkürzung
Die E-Rechnungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2025. Es gibt Übergangsfristen, doch statt lange zu warten, sollten Sie jetzt handeln und mit uns eine Abkürzung nehmen. Dann sind Sie schnell und unkompliziert bereit für die Gesetzesänderung!
Experten-Tipps und Produkteinblick
In unserer Webinar-Aufzeichnung geben unsere zwei Experten Ingo Dietrich und Tom Siraev Einblicke in eine unserer Lösungen mit spannenden Use-Cases aus der Praxis. Mit unseren Lösungen haben Sie die Pflicht aus dem Kopf und können sich über viele Vorteile und schnellere Prozesse in Ihrem Unternehmen freuen.
Verpassen Sie am Ende nicht die angeregte Q&A-Session mit wertvollen Fragen aus der Community. Unsere Experten stehen Rede und Antwort.
Sparen Sie sich 3 Jahre kompliziertes
Tool-Hopping
Nehmen Sie mit uns eine Abkürzung!
Vereinbaren Sie ein unverbindliches und kostenloses Gespräch, in dem wir gemeinsam herausfinden, welche Schritte Ihr Unternehmen gehen muss, um für die E-Rechnungspflicht gewappnet zu sein.